Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2016

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 6. September 2017
Bundesministerium des Innern

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung) sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Prävention) und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Eigensicherung) erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zu unterrichten.

Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2016.*

Mit vorzüglicher Hochachtung

Heiko Maas
Dr. Thomas de Maizière

* wird als Bundestags-Drucksache 18/13522 verteilt