Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -

Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, die Entschließung n i c h t zu fassen.

Begründung

Der Bundesrat lehnt die Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bzw. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Branchen, in denen tarifvertragliche Lösungen nicht greifen, ab. Mindestlöhne gleich welcher Art würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.

Mindestlöhne würden darüber hinaus die Tarifautonomie aushöhlen und die Regulierungsproblematik in Deutschland weiter verschärfen. So verkennt die mit dem Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz (vgl. BR-Drs. 622/07 (PDF) ) vorgenommene Anlehnung an die Regelungen in Großbritannien, dass das generelle Regulierungsniveau auf dem britischen Arbeitsmarkt deutlich niedriger ist als in Deutschland. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft ist der deutsche Arbeitsmarkt im Vergleich der Industrienationen bereits heute am stärksten reguliert. Außerdem ist festzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn in Großbritannien mit rund 1,4 Prozent nur für einen sehr geringen Anteil der Vollzeitbeschäftigten gilt.

Der Bundesrat widerspricht der Auffassung der Antragstellerin, Mindestlöhne stützten die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erhöhten so die gesamtwirtschaftliche Binnennachfrage. Kommt es infolge gesetzlicher Mindestlöhne zu dem erwartbaren Verlust von Arbeitsplätzen, verringert sich bei einer Gesamtbetrachtung vielmehr die gesamtwirtschaftliche Binnennachfrage.