Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 und 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.