Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/14202 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 17/13662 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 20.09.13
Erster Durchgang: Drucksache. 288/13 (PDF)

1. Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

"Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Artikel 1 Nummer 2 und 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft."