Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes
(Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 251. Sitzung am 28. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/14198 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) - Drucksache 17/11315 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 20.09.13 Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft."