Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 72. Sitzung am 14. Dezember 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie. Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 19/6471(neu) - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksachen 19/4947, 19/5416 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c wird Absatz 3 Satz 2 wie folgt gefasst:

"Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden."