Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr - Antrag des Landes Niedersachsen - Punkt 30 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017

Der Bundesrat möge die Entschließung in der nachstehenden Fassung annehmen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine deutliche Erhöhung der Geldbußen bei massiven Geschwindigkeitsverstößen und in den Bereichen Abstand, Überholen und Bilden einer Rettungsgasse vorzusehen. In Abhängigkeit zur Gefährlichkeit der Verstöße sollen Bußgelder stufenweise deutlich erhöht oder verdoppelt werden, sowie die Möglichkeit, in diesen Fallkonstellationen ein Fahrverbot auszusprechen, erweitert werden.

Begründung:

Laut Verkehrsunfallstatistik sind im Jahr 2015 in Deutschland insgesamt 3.459 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das sind fast 100 Verkehrstote mehr als 2014. Hauptunfallursache für tödliche Verkehrsunfälle ist nach wie vor nicht angepasste Geschwindigkeit. Aber auch Abstandsverstöße und falsches Überholen führen zu einer Vielzahl von erheblichen Unfällen. Daneben ist eine verstärkte Behinderung der Rettungseinsätze im Bereich der Bildung von Rettungsgassen und aufgrund von "Gaffern" zu verzeichnen.

Um diesem besorgniserregenden Trend verstärkt entgegen zu treten, ist es notwendig, die Bußgelder bei massiven Verstößen gegen Verkehrsvorschriften und bei einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer deutlich zu erhöhen. Daneben müssen auch die Möglichkeiten, Fahrverbote auszusprechen, erweitert werden. Allein auf diese Weise ist es möglich, die Verkehrsteilnehmer zu beeindrucken und von massiven Verkehrsverstößen abzuhalten. Den geltenden Vorschriften kommt in den genannten Bereichen keine ausreichende abschreckende Wirkung zu. Mit der Entschließung soll eine deutliche, für den Betroffenen spürbare, Verschärfung der Sanktionen erreicht werden.

Begründung nur für das Plenum:

Die im Antrag Niedersachsens unter 1. geforderte Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder ist abzulehnen. Dies würde die als Masseverfahren angelegten Bußgeldverfahren verkomplizieren und die dann mit der Ermittlung der Vermögensverhältnisse betrauten Behörden aber auch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte übermäßig belasten, ohne dass dies durch das angestrebte Ziel gerechtfertigt wäre. Im Hinblick auf die in diesem Bereich geltenden kurzen Verjährungsfristen wäre vielmehr eine steigende Anzahl von Einstellungen von Verfahren wegen Verfolgungsverjährung und damit ein sinkender Verfolgungsdruck zu befürchten.

Die bisherige Nummer 2 des Entschließungsantrags ist neu zu fassen, um eine drohende Überregulierung zu verhindern. So geht eine dort vorgesehene deutliche Bußgelderhöhung bei Verstößen gegen sonstige Pflichten von Fahrzeugführern gemäß § 23 StVO zu weit. Daneben würde gleichfalls eine verschärfte Sanktionierung von Parkverstößen oder von jeglichen innerörtlichen Geschwindigkeitsverstößen zu einer Überregulierung führen.

Gegenüber der ursprünglich unter 2. b) geforderten automatischen Verdoppelung der Bußgelder, wenn von der Handlung eine besondere Gefahr ausgeht, sieht der neu gefasste Antrag einen flexibleren Ansatz vor. Die unter 2. c) geforderte generelle Erweiterung der Möglichkeiten, ein Fahrverbot bei Verkehrsverstößen auszusprechen, ist ebenfalls nicht angezeigt. Eine Erweiterung ist lediglich für die im Antrag genannten Verstöße geboten.