Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften
(VorstKoG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) - Drucksachen 17/8989, 17/14214 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/14239 angenommen.

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14239
17. Wahlperiode
26.06.2013

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/8989, 17/14214 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

den Diskussionsprozess um erhöhte Offenlegungspflichten institutioneller Anleger, insbesondere was ihr Stimmverhalten zum Vergütungssystem betrifft, auf europäischer Ebene aktiv zu begleiten. Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass unnötige neue Bürokratie vermieden wird und Transparenz kein Selbstzweck sein darf;

Berlin, den 25. Juni 2013
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Rainer Brüderle und Fraktion