Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Drucksachen 17/13057, 17/13429, 17/14192, 17/14216 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe e auf Drucksache 17/14192 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

zu prüfen, ob der Gerichtsstand am Begehungsort, insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Presse- und Äußerungsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheberrecht eingeschränkt und der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten zum ausschließlichen Gerichtsstand werden soll.