Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Punkt 85b der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

Der Bundesrat möge beschließen, gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben.

Begründung

Das Gesetz dient der Umsetzung des genannten Abkommens in das deutsche Recht. Einer Umsetzung bedarf es allerdings erst dann, wenn das Abkommen in Kraft tritt. Dem Inkrafttreten des Abkommens steht vorliegend entgegen, dass nicht alle Länder bereit sind, ihr Einverständnis gemäß Ziffer 3 des Lindauer Abkommens zu erklären. Insbesondere die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gegenüber der Ständigen Vertragskommission dagegen ausgesprochen, den Landesregierungen die Zustimmung zu dem Abkommen mit den USA zu empfehlen.

Gemäß Ziffer 3 des Lindauer Abkommens soll das Einverständnis der Länder vorliegen bevor eine Verpflichtung völkerrechtlich verbindlich wird. Erklären nicht alle Länder ihr Einverständnis mit dem Abkommen, so ist der Bund folglich gehalten, den Eintritt der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Abkommens - d. h. sein Inkrafttreten - zu verhindern. Angesichts dessen würde es einen falschen Eindruck vermitteln, wenn im Bewusstsein des fehlenden Einverständnisses einzelner Länder bereits Schritte zur Umsetzung des Abkommens unternommen würden. Dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens würde es vielmehr entsprechen, angesichts des fehlenden Einverständnisses aller Länder den Erlass eines Umsetzungsgesetzes zurückzustellen.