Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 20. September 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87e Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.