Haushaltsführung 2005
Unterrichtung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 636 23 - Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 17. August 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2005 bei Kap. 1513 Tit. 636 23 - Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung - in Höhe von bis zu 14.900 T € erteilt hat.

"Es sind höhere Erstattungen des Bundes zu leisten, da Mehraufwendungen in den Bereichen SED-Unrechtsbereinigung und für laufende Zahlungen bei Auffüllbeträgen und Rentenzahlungen sowie wegen eines geringeren Rückganges der Zahlfälle entstehen.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Vorschriften des SGB VI."

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller