Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksachen 17/14193, 17/14215 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten - Drucksache 17/13706 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b werden in Satz 2 nach dem Wort "Jahren" die Wörter "zum Zweck der Ausbeutung" eingefügt.

Fristablauf: 20.09.13
Initiativgesetz des Bundestages