Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
(2. Opferrechtsreformgesetz)

860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.