Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/11165 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013) - Drucksache 17/10915 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 471/12 (PDF)