Berichtigung
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel

Deutscher Bundestag
Berlin, 18. September 2013
Der Direktor

An den Herrn Direktor des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 beschlossenen und dem Bundesrat am 30. August 2013 zugeleiteten

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel - Bundestagsdrucksachen 17/13708, 17/14163 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren folgende Korrektur vorzunehmen: In Artikel 7 Absatz 3 wurde die authentische spanische Sprachfassung, auf der die deutsche Übersetzung für diesen Absatz beruhte, geändert. Daraus ergibt sich

Änderungsbedarf für die bisherige deutsche Übersetzung des Begriffes "eindeutiges Risiko" (spanisch "riesgo manifesto") im Gesetzentwurf.

Basierend auf der neuen spanischen Fassung "riesgo preponderante" wird der entsprechende Begriff in der amtlichen deutschen Übersetzung nun mit "überwiegendes Risiko" übersetzt.

(Dr. Horst Risse)