Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 25. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 30. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/5833 den von der Bundesregierung eingebrachten

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 015/5518 -

unverändert angenommen.