Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 25. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.