Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EMIR) über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister KOM (2011) 652 endg.; Ratsdok. 15938/11

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Je nach Ausgestaltung der technischen Details durch die Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann die neue Regulierung zu einer Verteuerung der Absicherung von Preisänderungsrisiken bei Rohstoffen, Zinsen oder Währungen durch Industrieunternehmen führen. Diese Preissteigerung des Risikomanagements für Industrie- und Gewerbeunternehmen mittels OTC-Derivaten kann entsprechende Absicherungen unwirtschaftlich machen, so dass sie unterbleiben. Dann würde die Erhöhung der Absicherungskosten zwar eine Reduzierung von Risiken im Finanzsektor bewirken, aber auch eine entsprechende Risikoerhöhung in der Realwirtschaft. Deshalb sollte die neue Regulierungspraxis in ihrer Auswirkung auf die Kosten und den Umfang des Risikomanagements von Industrie- und Gewerbeunternehmen evaluiert werden. Die nach Artikel 43 Absatz 3 vorgesehene allgemeine Berichterstattungspflicht der Kommission genügt insoweit nicht.