Antrag des Landes Niedersachsen
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Punkt 46 der 848. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2008

Der Bundesrat möge beschließen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Artikel 2:

In Artikel 2 ist die Angabe "1. Februar 2009" durch die Angabe "[Einfügen: erster Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats]" zu ersetzen.

Begründung

Die Verordnung kann erst verkündet werden, wenn das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (vgl. BT-Drs. 016/10175) in Kraft getreten ist. Die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf hat im Deutschen Bundestag aber noch nicht stattgefunden. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass sich auch die Verkündung und damit das Inkrafttreten des Gesetzes weiter verschieben als dies zunächst beabsichtigt gewesen ist. Dies könnte je nach Fortgang der Beratungen im Deutschen Bundestag zur Folge haben, dass das Gesetz später in Kraft tritt als dies für das Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehen ist. Da nunmehr die Verabschiedung der Verordnung im Bundesrat nicht erst zusammen mit diesem Gesetz, sondern bereits vor der Behandlung des Gesetzes im Deutschen Bundestag erfolgt, könnte diese Diskrepanz später förmlich nicht mehr behoben werden. Durch die beantragte flexiblere Formulierung wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, diesem rechtsförmlichen Problem durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen bei der Verkündung Rechnung zu tragen.