Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 24. August 2006 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:

Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlagen ergebenden Änderungen zuzustimmen und eine Entschließung zu fassen.

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Die Verordnung (EG) Nr. 304/2003 über die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien wurde vom EuGH mit Urteil vom 10. Januar 2006 wegen nicht ausreichender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Daraufhin kündigte die Europäische Kommission an, bis Ende 2006 eine überarbeitete Fassung vorzulegen. Es ist beabsichtigt, dass die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Verhandlung auf eine bessere praktische Durchführung der Verordnung, die sowohl den berechtigten Belangen der exportierenden Wirtschaft als auch dem erforderlichen Schutz der Bevölkerung in den Importländern Rechnung trägt, hinwirken wird.