Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung

952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

1. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe f (§ 36 Absatz 7 Satz 2 BOStrab)

In Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe f sind in § 36 Absatz 7 Satz 2 die Wörter "Anlage 4" durch die Wörter "Anlage 2" zu ersetzen.

Begründung:

Die Änderung erfolgt, um den Verweis auf die zutreffende Anlage zu bezeichnen. Anlage 4 bezieht sich gerade nicht auf § 36 Absatz 7, sondern auf die §§ 21,40 und 51. Anlage 2 bezieht sich dagegen auf § 36.

B

C