Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
(GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 134. Sitzung am 12. Dezember 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 19/15877 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) - Drucksache 19/15438 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 03.01.20
Initiativgesetz des Bundestages