Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte Berlin, 9. Dezember 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr verehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG vom 16. Juli 2015, BGBl 2015 Teil I S. 1194) sowie § 24 Abs. 2 der Satzung des Instituts ist der Bundesrat aufgerufen, ein Mitglied für das Kuratorium des Instituts zu benennen. Mitglied für den Bundesrat im Kuratorium war zuletzt Frau Staatssekretärin Dr. Annette Tabbara. Sie hat uns mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 mitgeteilt, dass sie nicht mehr Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg ist und daher mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte niederlegt, so dass dieser Posten nunmehr vakant ist.

Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesländer auch weiterhin in die Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einfließt. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns zeitnah eine Nachfolge als Vertreter_in des Bundesrates benennen könnten.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe Ihnen für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Professorin Dr. Beate Rudolf
Direktorin