Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern

Punkt 21 der 827. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2006

Der Bundesrat möge an Stelle der Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen in BR-Drucksache 657/1/06 folgende Ziffer beschließen:

2. Zu Anhang II Buchstabe B (Fleisch von Rindern der Kategorie Y)

Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und regionale Vermarktungsstrategien zu stärken, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der vorgesehenen deutschen Verkehrsbezeichnung einzusetzen: Für Rindfleisch der Kategorie Y sollte sich die deutsche Verkehrsbezeichnung an der etablierten Bezeichnung des Produktionsverfahrens "Rosa Kalbfleisch" orientieren. Diese Bezeichnung wird seit vielen Jahren verwendet und auch in der niederländischen Verkehrsbezeichnung berücksichtigt.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

"Rosa Kalbfleisch" ist ein Produkt, das mittlerweile in Europa eine feste Position auf dem Fleischmarkt eingenommen hat. Der Name "Rosa Kalbfleisch" ist eine charakteristische und zudem etablierte Bezeichnung. Im nationalen sowie internationalen Handel ist der Name "Rosa Kalbfleisch" ein Begriff für ein Qualitätsprodukt. Die wichtigsten Produktionsländer haben darum diesen Namen in ihrer Landessprache im Entwurf über eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern übernommen.

In Deutschland gewinnt die Rosa-Kalbfleischproduktion zunehmend an Bedeutung. Schlachtstätten für Rosékälber befinden sich in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern. Diese Mastrichtung hat sich für viele milchviehhaltende Betriebe mittlerweile zu einem zweiten Standbein entwickelt.

Das "Rosa Kalbfleisch" wird in das gesamte Bundesgebiet vermarktet. Der Absatz steigt dabei jährlich um etwa 10 Prozent.

Um diesen wichtigen und stark wachsenden Produktionszweig für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft zu erhalten, ist der Begriff "Jungrindfleisch" im Anhang II für Fleisch von Rindern der Kategorie Y in "Rosa Kalbfleisch" zu ändern. Diese Verkehrsbezeichnung sorgt für eine eindeutige Identifizierung des Produkts und eine klare Abgrenzung zum Weißfleisch der Kategorie X, das als "Kalbfleisch" bezeichnet wird.