Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Punkt 7 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005

Der Bundesrat möge beschließen:

Mit der beabsichtigten Erhöhung der Regelleistung für die neuen Länder wird die bundesgesetzlich nach § 20 Abs. 4 SGB II vorgesehene Anpassungssystematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Regelleistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes bzw. den Anpassungen im SGB XII orientiert. Eine Entscheidung über die Änderung der Höhe der Regelleistung sollte bis zu der für Ende 2005 zu erwartenden Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 zurückgestellt werden.