Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.