Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration

Bundesministerium des Innern
Berlin, 1. November 2016
Staatssekretärin

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Zulassung von Forschern im Rahmen der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie" ABl. EU (Nr. ) L 289 S. 15) wurde ein Beirat für Forschungsmigration ( § 38d Aufenthaltsverordnung) gebildet, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Insbesondere soll der Beirat die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Forschung zu beraten und feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen.

Der Beirat besteht aus neun Mitgliedern, die für drei Jahre vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Vorschlag der in § 38d Abs. 5 Nr. 1 bis 8 Aufenthaltsverordnung genannten Institutionen - darunter auch der Bundesrat - berufen werden.

Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. Mai 2013 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Hailbronner für eine dritte Amtszeit als Mitglied für den Beirat vorzuschlagen. Herr Prof. Dr. Hailbronner wurde daraufhin vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Beirat berufen. Die dreijährige Amtszeit ist im Oktober 2016 ausgelaufen.

Ich bitte Sie daher, mir einen Vertreter des Bundesrates zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Emily Haber