Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Punkt 11 der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005

Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Nach Ziffer 8 ist folgende Ziffer einzufügen:

Begründung (nur für das Plenum):

Die verwaltungsmäßige Umsetzung der Richtlinie ist eine Angelegenheit, die innerhalb der Mitgliedstaaten zu regeln ist. Eine Vorgabe der Kommission im Sinne eines "Einheitlichen Ansprechpartners" widerspricht dem Grundgedanken der Subsidiarität.