Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 137. Sitzung am 19. Dezember 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/15952 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete - Drucksachen 19/14245, 19/14978 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.01.20
Erster Durchgang: Drucksache. 468/19 (PDF)