Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS)
(PNR-Abkommen 2007)

838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007

A.

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat stellt fest, dass die Übermittlung der Fluggastdaten mit dem Vertragsgesetz auf eine vom Parlament gebilligte Rechtsgrundlage gestützt wird. Dadurch wird Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen.

Das PNR-Abkommen 2007 soll der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität dienen. Gleichwohl müssen bei der Verfolgung dieser Ziele die europäischen Datenschutzstandards gewahrt bleiben. Das PNR-Abkommen 2007 bleibt deutlich dahinter zurück.

Im Vergleich zu dem vorherigen Interimsabkommen vom 19. Oktober 2006 sind die Datenschutzgarantien weiter gelockert worden. Hervorzuheben ist hier die weiterhin umfangreiche Liste der zu übermittelnden Daten, die Ausweitung des Adressatenkreises im Bereich des US-Heimatschutzministeriums, die Herabsetzung der Anforderungen an die Weiterübermittlung an Dritte sowie die Verlängerung der Speicherfristen auf insgesamt 15 Jahre.

Vor dem Hintergrund, dass die nunmehr vorliegende Fassung des Abkommens offenbar das Höchstmaß darstellt, was derzeit in Einklang mit den USA erreicht werden kann, ist es notwendig, weiterhin auf die Einhaltung der Datenschutzstandards bei der Durchführung des Abkommens, insbesondere bei noch offenen Fallgestaltungen, hinzuwirken. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die regelmäßige Überprüfung des Verfahrens nach Artikel 4 des PNR-Abkommens 2007.

B.