Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften TOP 13b der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt:

Der Bundesrat stellt fest, dass Bürokratieabbau, Aufgabenkritik und Deregulierung für die wirtschaftliche Belebung Deutschlands dringend notwendig sind. Nur als gemeinsames Anliegen können Bund und Länder dieses Ziel erreichen, nur so können Anreize für mehr Beschäftigung und mehr Ausbildungsplätze entstehen. Der Staat braucht auch nicht für jede denkbare Variante des Lebens eine rechtliche Lösung vorzuschreiben. Unser Land funktioniert auch bei weniger Regelungsdichte, weil unsere Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen Eigenverantwortung übernehmen können und wollen. Und schließlich beschert die Regelungsdichte den öffentlichen Haushalten hohe Personal- und Sachkosten, die nötig sind, um die zahlreichen staatlichen Aufgaben erfüllen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kontrollieren zu können. Bürokratieabbau, Aufgabenkritik und Deregulierung sind daher auch ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte.

Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur ein allererster Schritt sein kann. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit Nachdruck alle Vorschriften des Bundes auf Deregulierungspotenzial zu überprüfen und weitere Initiativen zum Bürokratieabbau zu ergreifen. Der Bundesrat kündigt an, in Kürze selbst ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit zahlreichen Vorschlägen zum Bürokratieabbau für den Bereich des Bundes vorzulegen. Der Bundesrat befürwortet dem Grunde nach den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er erwartet aber, dass der Bund seinerseits die Initiativen der Länder unterstützt.