Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen KOM (2005) 370 endg.; Ratsdok. 11825/05

Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG. Da es bei bestimmten Arten von Geräten und Maschinen technisch unmöglich ist, die Lärmgrenzwerte der Stufe II einzuhalten, ist eine Anpassung des Artikels 12 der Richtlinie unumgänglich.

Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass es auch bei einmotorigen Mobilkränen aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich ist, die Grenzwerte der Stufe II der Richtlinie 2000/14/EG einzuhalten. Er bittet die Bundesregierung deshalb, sich in den Beratungen in Brüssel dafür einzusetzen, dass die für die Stufe II angegebenen Grenzwerte auch für einmotorige Mobilkräne bis auf Weiteres lediglich Richtwerte darstellen.