Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.