Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen
(PsychVVG)

Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. November 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 10. November 2016 beschlossenen Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.