Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bekräftigt daher, dass jede weitere Veränderung der Verwendung von Vorabbeträgen für den Bund aus dem gemeinsam dem Bund und den Ländern zustehenden Umsatzsteueraufkommen nur unter Beachtung der Länderansprüche an freiwerdendem Steueraufkommen vorgenommen werden kann.