Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind KOM (2010) 576 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, von einer Stellungnahme gemäß § § 3 und 5 EUZBLG zu der Vorlage abzusehen. Begründung:

Der Verordnungsvorschlag ist auf EU-Ebene bereits zu Ende beraten. Er wird noch unter der belgischen EU-Ratspräsidentschaft vom EU-Ministerrat verabschiedet werden.