Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) - Drucksachen 17/6256, 17/7522 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7522 angenommen.

Wirksamer Kinderschutz durch bessere Prävention:

Netzwerke Früher Hilfen ausbauen - Familienhebammen nachhaltig stärken

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Prävention ist das beste Mittel, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. Ein aktiver und wirksamer Kinderschutz setzt daher früh an und bedeutet insbesondere, Elternkompetenzen von Anfang an zu stärken, um Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern bestmöglich zu fördern, Risiken für ihr Wohl möglichst früh wahrzunehmen und Gefährdungen systematisch abzuwenden. Ein zentraler Bestandteil eines solch" weiten und umfassenden Verständnisses von Kinderschutz sind Frühe Hilfen. Frühe Hilfen sind frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren, für Mütter und Väter sowie werdende Eltern. Sie wenden sich insbesondere an Familien in belastenden Lebenslagen (zum Beispiel aufgrund persönlicher Gewalterfahrung der Eltern, Verschuldung, psychischer Erkrankung eines Elternteils oder chronischer Erkrankung des Kindes) und mit geschwächten familiären Bewältigungsressourcen. In der Arbeit mit diesen Familien tragen Frühe Hilfen dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig erkannt und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, wird im Rahmen Früher Hilfen dafür Sorge getragen, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für den frühzeitigen Zugang zu Familien in Problemlagen und die Wirksamkeit Früher Hilfen ist die Vernetzung verschiedener Institutionen, die (Mit-) Verantwortung für den Kinderschutz tragen, vor allem eine koordinierte und verlässliche Verschränkung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens. Vor diesem Hintergrund kommt Familienhebammen im Bereich Früher Hilfen und damit im präventiven Kinderschutz eine Schlüsselrolle zu, weil sie in sich Hilfeanteile der im präventiven Kinderschutz zentralen Systeme "Gesundheitswesen" und "Kinder- und Jugendhilfe" vereinen.

Als staatlich examinierte Hebammen haben Familienhebammen - wie alle Hebammen - bereits während der Schwangerschaft und direkt nach der Geburt einen unmittelbaren, selbstverständlichen und vertrauensvollen Zugang zu jungen Familien und erbringen medizinische Leistungen der Hebammenhilfe. Ausgehend von ihrem gesundheitsorientierten Grundberuf sind sie mit ihrer Zusatzqualifikation aber darüber hinaus im Hinblick auf einen psychosozialen Unterstützungsbedarf von Familien, der kindlichen Entwicklung und der Eltern-Kind-Interaktion fortgebildet und können daher gerade Familien in belastenden Lebenslagen in den ersten Lebensmonaten des Kindes auch psychosozial im Interesse des Kindeswohls begleiten. Familienhebammen unterstützen also Mütter und Väter mit Säuglingen nicht nur medizinisch (zum Beispiel zu Pflege und Ernährung des Kindes), sondern können auch auf besondere Bedürfnisse von Familien in belastenden Lebenslagen eingehen (zum Beispiel psychische Erkrankungen, Paarkonflikte, Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung) bzw. diese erkennen und angemessene Hilfe vermitteln.

Familienhebammen haben aber nicht nur aufgrund der Verbindung medizinischer und psychosozialer Kompetenzen ein spezifisches Profil für die Frühen Hilfen. Auch in zeitlicher Hinsicht können sie dem besonderen Unterstützungsbedarf von Familien in belastenden Lebenslagen angemessen Rechnung tragen. Denn sie begleiten Familien bis zum ersten Lebensjahr des Kindes und können ihnen damit für einen bis zu fünf Mal so langen Zeitraum zur Seite stehen wie es der achtwöchige Behandlungszeitraum für die Hebammenhilfe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsieht.

Vor diesem Hintergrund sind Familienhebammen im Rahmen von regionalen Netzwerken Früher Hilfen eine zentrale Unterstützung und haben eine wichtige Lotsenfunktion. Es gilt daher, bestehende Aktivitäten zu Familienhebammen von Ländern und Kommunen zu unterstützen und dort solche anzuregen, wo es noch keine gibt, um dadurch auch den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung multiprofessioneller Netzwerke Früher Hilfen bundesweit zu stärken.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz (Bundestagsdrucksache 17/6256).

Der Gesetzentwurf steht für einen umfassenden, aktiven Kinderschutz, vor allem auch durch deutliche Verbesserungen bei der Prävention mit

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf: