Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)

Punkt 4 der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die befristete Finanzierung des Modellprojektes "Bundesinitiative Familienhebammen" fachlich und finanziell nachhaltig anzulegen. Als Aufgabe des primär präventiven Kinderschutzes ist neben der medizinischen auch eine psychosoziale Unterstützung durch Hebammen oder Familienhebammen dauerhaft auf der Ebene des Bundes finanziell zu sichern.

Der Bundesrat hält Regelungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung für grundsätzlich sinnvoll, um den Qualifizierungsprozess in der Jugendhilfe weiter voran zu bringen. Damit die Regelungen aber praxistauglich und unbürokratisch umgesetzt werden können, besteht in der konkreten Ausgestaltung insbesondere bei § 79a SGB VIII Veränderungsbedarf mit dem Ziel, die bundesrechtlichen Vorgaben auf das Sinnvolle und Nötige zu beschränken. Diese Forderung des Bundesrates wird von zahlreichen Fachorganisationen und den Kommunalen Spitzenverbänden geteilt, insbesondere die Kritik an den im 2. Absatz des § 79a formulierten Anforderungen.

Die dort vorgesehenen Vereinbarungen für alle Leistungsbereiche auf der kommunalen und Landesebene würde als Folgewirkung einen Verhandlungsmarathon in Gang setzen, der die Jugendämter in erheblichem Maße personell bindet. Die konkreten Leistungsvereinbarungen, die im Zuwendungsverfahren trägerspezifisch abgeschlossen werden müssen, um das Gesetz umzusetzen, könnten erst erfolgen, wenn die Rahmenvereinbarungen abgeschlossen sind. Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes würde damit erheblich verzögert werden.

Der Bundesrat erwartet, dass sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen, die in Folge des Gesetzes den Ländern direkt und indirekt zuwachsen, dauerhaft beteiligt.