Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
(Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV)

904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

A

Begründung:

Es ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen nach Absatz 3 dauerhaft gegeben sind und die Versuchsdurchführung den Anforderungen nach § 2 Absatz 1 entspricht. Sollten die Anerkennungsvoraussetzungen ganz oder teilweise nicht mehr vorliegen, verfügt die Behörde über das Instrument des Widerrufs der Anerkennung. Gleichzeitig wird dem Inhaber der Anerkennung eine Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt.

B