Vorschlag des Ständigen Beirats zu Punkt 17 der 804. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht
(Verwaltungsvereinfachungsgesetz)

Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.

Begründung

Der Gesetzentwurf behandelt in großer Breite praktisch alle Bereiche der Bücher des Sozialgesetzbuches. Es geht hier auch keineswegs nur um technische Verfahrensregelungen, sondern vielfach auch um Systemfragen des Sozialrechts. Insgesamt handelt es sich daher um eine komplexe Materie, bei der der Prüfungsprozess in den Ländern noch nicht abgeschlossen werden konnte. Das betrifft insbesondere auch umfangreiche Ergänzungen des Entwurfs um weitere Maßnahmen im Sozialrecht. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.