Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht
(Verwaltungsvereinfachungsgesetz)

Punkt 19 der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 10 Nr. 1a - neu - ( § 41 Abs. 2 SGB XII):

In Artikel 10 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

Begründung

Die Änderung schließt Leistungsberechtigte, die in stationären Einrichtungen betreut werden, vom Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch aus. Für diese Leistungsberechtigten führt die Gewährung solcher Leistungen nicht zu einer Erhöhung des zur persönlichen Verfügung stehenden Einkommens. Die Änderung dient daher der Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwandes.