Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Schleswig-Holstein Kiel, 10. Oktober 2017

Der Ministerpräsident

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 961. Sitzung am 3. November 2017 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Der § 6 Absatz 3 BQFG regelt, dass die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation entscheiden muss. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtbearbeitung innerhalb von drei Monaten ergäben, sind weder im Gesetz normiert noch in der Gesetzesbegründung erwähnt. Insoweit bedarf es zwingend einer normierten Klarstellung über die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig ausgestellten Anerkennung. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, die Verlängerung der Frist begründet ausgeschöpft wurde und eine Beeinträchtigung von Qualitätsstandards ausgeschlossen wird, wäre eine Fiktion denkbar, wonach nach Ablauf der Frist die Gleichwertigkeit als anerkannt gilt, soweit dadurch wesentliche Interessen der Allgemeinheit (z.B. öffentliche und technische Sicherheit, Gesundheitsschutz, Kinderschutz, Bildung und Erziehung pp.) nicht tangiert werden.

Dies setzt gleichzeitig zwingend voraus, dass die personellen und finanziellen Mittel der ZAB so zu gestalten sind, dass die Frist eingehalten werden kann.