Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.