Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - COM (2013) 620 final

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Europäischen Parlament dafür einzusetzen, dass keine weitreichenden Ausnahmen für invasive gebietsfremde Arten, die zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, beschlossen werden. Nach Auffassung des Bundesrates würden im Falle einer Übernahme der Forderungen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 30. Januar 2014 der zentrale Artikel 7 ("Verbot invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung") und der gewählte präventive Ansatz ausgehöhlt werden. Im Ergebnis stünde so dem teilweise erheblichen Verwaltungsaufwand kein entsprechender Mehrwert für Natur und Biodiversität gegenüber.

Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 8. November 2013 (BR-Drucksache 679/13(B) HTML PDF ) zu der Vorlage.

* Erster Beschluss des Bundesrates vom 8. November 2013, BR-Drucksache 679/13(B) HTML PDF