Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts KOM (2007) 502 endg.

Europäische Kommission Brüssel, den 19. Februar 2008
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust Sehr geehrter Herr Präsident,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. November 2007 mit dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts {KOM (2007) 502 endg.}.

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.

Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Europäische Kommission Brüssel, im Februar 2008

Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates
KOM (2007) 502 - Mitteilung der Kommission "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts"

Die Kommission hat den Beschluss Nr. 680/07(B) HTML PDF des Bundesrates vom 9. November 2007 über die Mitteilung der Kommission "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts" (nachstehend "die Mitteilung") erhalten.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung der Initiative der Kommission zur Intensivierung der Bemühungen um die korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts seitens des Bundesrates und ist erfreut, dass er den Grundzügen der Mitteilung zustimmt.

Die Kommission begrüßt das Angebot der Bundesländer, sich an den Folgenabschätzungen zu den neuen Gemeinschaftsvorschriften zu beteiligen. Bei der Erarbeitung ihrer Folgenabschätzungen bemüht sich die Kommission um die Einbeziehung der Auffassungen möglichst vieler Beteiligter. Sie ist verpflichtet, die regionalen Auswirkungen zu berücksichtigen und die kommunalen und regionalen Beteiligten anzuhören. Sie arbeitet mit dem Ausschuss der Regionen zusammen, um die Regionen stärker in diese vorbereitende Phase der Entwicklung politischer Maßnahmen einzubeziehen. Natürlich arbeitet die Kommission aufgrund der institutionellen Struktur der EU unmittelbar mit den Mitgliedstaaten zusammen. Die Kommission bittet den Bundesrat und die Bundesländer, all diese Möglichkeiten zu nutzen.

Der Bundesrat hat zu bestimmten Punkten der Mitteilung Stellung bezogen, worauf die Kommission antworten möchte.