Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 137. Sitzung am 28. Oktober 2011 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts - Drucksachen 17/6052, 17/6645, 17/7505(neu) - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7505(neu) angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Produktverantwortung fortentwickeln

Die Produktverantwortung ist Leitprinzip auch des neuen title="Aktuelle Fassung">Kreislaufwirtschaftsgesetzes und auf Verordnungsebene, insbesondere unter Beteiligung des Bundestages, fortzuentwickeln. Dies gilt insbesondere für eine verbesserte Erfassung und Verwertung werthaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen durch eine einheitliche Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität. Hierdurch soll in diesem Bereich die Kreislaufwirtschaft nachhaltig ausgebaut und gleichzeitig die Umsetzung für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend vereinfacht werden. Diese Ziele werden in Form einer umfassenden und effizienten Regelung in einem eigenständigen Gesetz regelt.

5-stufige Abfallhierarchie umsetzen

Die neue 5-stufige Abfallhierarchie bedarf zu einem ökologisch anspruchsvollen, ökonomisch tragfähigen und rechtssicheren Vollzug der Umsetzung durch abfallstrombezogene Rechtsverordnungen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, möglichst zügig die zur Umsetzung der neuen Hierarchie erforderlichen Rechtsverordnungen zu erlassen und die bereits vorhandenen Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel die Altholzverordnung, die Bioabfallverordnung oder die Klärschlammverordnung, entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Ziel muss es sein, die relevanten Abfallströme an den Vorgaben der Hierarchie auszurichten, soweit dies erforderlich ist, um die ökologisch beste und ökonomisch sinnvollste Lösung umzusetzen. Leitbild der Regelungen für eine ressourceneffiziente Stoffnutzung sollte der bereits in der Verordnungsermächtigung verankerte Gedanke der Kaskadennutzung sein. Der zunächst als Auffang- bzw. Übergangslösung vorgesehene gesetzliche Heizwert sollte insoweit möglichst bald und vollständig abgelöst werden.

Abfallvermeidungsprogramm anspruchsvoll ausgestalten

Die Kreislaufwirtschaft erfordert eine dynamische Fortentwicklung und kontinuierliche Überprüfung der Praxistauglichkeit von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, welcher innerhalb der Abfallhierarchie die oberste Priorität zukommt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Beteiligung der Länder und Betroffenen ein anspruchsvolles Abfallvermeidungsprogramm zu erstellen, welches die Abfallvermeidung stärkt und ihr neue Impulse gibt. In diesem Zusammenhang sollte nicht nur die Verbesserung des Vollzugs bereits bestehender gesetzlicher Regelungen, welche die Abfallvermeidung einfordern, oder eine weitere Verbesserung bereits praktizierter freiwilliger Vermeidungsmaßnahmen in den Blick genommen werden. Vielmehr sollte auch geprüft und ausgelotet werden, ob und inwieweit neue Handlungsfelder für die Abfallvermeidung erschlossen oder bestehende erweitert werden können. Dies gilt zum Beispiel im Hinblick auf eine mehrfache oder längere Verwendung von Produkten, eine höhere Wertschöpfung bei der Nutzung von Rohstoffen, zum Beispiel von nachwachsenden Rohstoffen nach dem so genannten Kaskadenmodell oder auch im Hinblick auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen.

Wiederverwendung stärken

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen stellt nach der Abfallhierarchie grundsätzlich die hochwertigste Verwertungsart dar. Diese Verwertungsform kommt aus ökologischen, ökonomischen und technischen Gründen allerdings nur für bestimmte Abfälle, insbesondere bestimmte Produktabfälle, etwa Altmöbel, in Betracht. Derartige Maßnahmen bedürfen daher einer gezielten Planung und Förderung. Die Kommunen sind daher aufgefordert, ihre Abfallwirtschaftskonzepte stärker auf die Förderung der Wiederverwendung auszurichten und dabei soziale, arbeitsmarktpolitische und ökologische Ziele miteinander zu verbinden.

Recyclinggesellschaft verwirklichen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des Recyclings von Abfällen zu ergreifen.

Um das Recycling zu stärken, insbesondere um die für bestimmte Abfallströme vorgesehenen Quoten zu erreichen, etwa für Siedlungsabfälle oder Bau- und Abbruchabfälle, müssen zunächst bestehende Rechtsverordnungen überprüft und gegebenenfalls im Sinne dieser Zielsetzung angepasst werden. Dies betrifft zum Beispiel die Gewerbeabfall- und die Altholzverordnung.

Im vorliegenden Zusammenhang ist aber auch der Erlass weiterer Verordnungen zu prüfen, um durch ökologisch hochwertige, ökonomisch tragfähige, rechtssichere und gleichzeitig möglichst unbürokratische Vorgaben bundesweit und bundeseinheitlich den Ausbau des Recyclings von Abfällen nachhaltig zu fördern. Dies gilt zum Beispiel für das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken u. ä. zu sogenannten Ersatzbaustoffen auf der Grundlage der eigens für diesen Bereich geschaffenen neuen Ermächtigungsgrundlage. Zusammen mit dem Bodenaushub stellen diese Abfälle den mit Abstand mengenmäßig größten Abfallstrom dar.

Umweltverträgliche Beseitigung sichern

Mit dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft geht ein entsprechender Rückgang der zu beseitigenden Abfallmengen einher, letztlich mit dem "Idealziel", Verbrennungskapazitäten verringern zu können und Deponien weitestgehend entbehrlich zu machen.

Gleichwohl wird es für die Kreislaufwirtschaft auf absehbare Zeit immer noch von entscheidender Bedeutung sein, die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen, zu sichern.

Die Bundesregierung bleibt daher weiterhin aufgefordert, die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu gewährleisten und die Fortentwicklung des Standes der Technik in diesem Bereich nachhaltig zu fördern.

Unnötige Bürokratie vermeiden

Die Bundesregierung wird aufgefordert, für einen möglichst praktikablen Vollzug der neuen gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die erstmals von Neuregelungen betroffen sind, wie etwa die Betreiber von größeren Biogasanlagen, soweit sie Gülle als Einsatzstoff verwenden. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern einen praxisgerechten Vollzug der einschlägigen Vorschriften sicherzustellen, wenn erforderlich und von den Ländern akzeptiert auch durch eine Verordnung des Bundes. Wir gehen davon aus, dass sich landwirtschaftliche Betriebe in der Regel nicht der im Betrieb anfallenden tierischen Fäkalien entledigen wollen und müssen, insbesondere auch dann nicht, wenn diese vor ihrem Einsatz als Dünger zur Erzeugung von Energie dienen.

Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die notwendigen Verordnungen des untergesetzlichen Regelwerkes, insbesondere für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sowie Entsorgungsfachbetriebe so auszugestalten oder anzupassen, dass unter

Wahrung der notwendigen Effizienz die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, die erheblich erweiterten Möglichkeiten zum Einsatz moderner Kommunikationstechniken zu nutzen und auszuschöpfen und hierbei auf dem im Nachweisbereich bereits eingeführten elektronischen Verfahren aufzubauen und dessen Möglichkeiten konsequent zu nutzen.

Lohndumping bekämpfen

Mit dem neuen title="Aktuelle Fassung">Kreislaufwirtschaftsgesetz wird sich die Entsorgungswirtschaft verstärkt dem Wettbewerb stellen müssen. Dieser Wettbewerb darf nicht über Lohn- oder Sozialdumping geführt werden. Nach der Einigung der Tarifparteien auf eine Lohnuntergrenze in der Entsorgungswirtschaft und der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit Anfang 2011 ist bereits die Grundlage für einen fairen Wettbewerb geschaffen worden."