Antrag des Freistaates Bayern Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung - Antrag des Freistaates Bayern -

TOP 20 der 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004

Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zur Einzelbegründung zu Artikel 1 § 5 LeBeG

In der Einzelbegründung zu § 5 Abs. 1 sind dem ersten Absatz folgende Sätze anzufügen:

Begründung (nur für das Plenum):

Mit Blick auf die kritischen Äußerungen zu der einmonatigen Kündigungsfrist des § 5 LeBeG-E soll herausgestellt werden, dass die Existenz eines Kündigungsrechts gemäß § 627 BGB in den wohl meisten Fällen fraglich wäre. § 627 BGB bietet dem Verbraucher damit keine hinreichende Kündigungsmöglichkeit. Wegen des Persönlichkeitsbezugs der vom Gesetzentwurf erfassten Verträge bedarf es aber in jedem Fall eines nicht von weiteren Voraussetzungen abhängigen unabdingbaren und relativ kurzfristigen Kündigungsrechts.