Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
(Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 137. Sitzung am 28. Oktober 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 17/7389 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG) - Drucksachen 17/7143, 17/7377 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen angenommen.

Fristablauf: 25.11.11
Erster Durchgang: Drucksache. 526/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 1 wird die Angabe "365" durch die Angabe "180" ersetzt.

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. In Artikel 6 Nummer 3 wird in § 76e Absatz 1 die Angabe "365" durch die Angabe "180" ersetzt.