Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union"

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3985 - vom 7. September 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Juli 2005 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 104/04 (Beschluss)

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union" (2004/2131(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung - eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der jetzigen Generation Rechnung trägt, ohne diejenigen künftiger Generationen zu beeinträchtigen - ein deutlich gefasstes Ziel der Europäischen Union ist,

B. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung, wie es in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg heißt, auf drei Säulen gestützt ist, nämlich Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Zusammenhalt,

C. in der Erwägung, dass sich nachhaltige Entwicklung nicht ohne die Schaffung neuer Umwelttechnologie und ohne Umweltschutzinnovationen erreichen lässt;

D. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon - das Ziel, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen, der fähig ist, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erreichen - wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Ziele braucht, die in sinnvollem Bezug zu einander stehen und geeignet sind, ein verstärktes Wirtschaftswachstum herbeizuführen,

E. in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang entscheidend darauf ankommt, die positiven Synergien zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zu nutzen und eine Entkopplung zwischen Wirtschaftswachstum und Beeinträchtigung der Umwelt zu erreichen; und in der Erwägung, dass Umwelttechnologien (alle Technologien, deren Einsatz die Umwelt unter dem Aspekt der gesamten Umweltauswirkungen signifikant weniger schädigt als relevante Alternativen) ein wesentliches Mittel zu diesem Zweck sind,

F. in der Erwägung, dass nur eine ausreichende Nachfrage nach Umwelttechnologien den Prozess der Einführung von Innovationen am Markt beschleunigen wird (von Forschung über Produktentwicklung, Produktion und Produktstart bis zur Markteinführung),

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine Umweltpolitik braucht, die anspruchsvoll genug ist, um Nachfrage nach Umwelttechnologien zu schaffen, und die deutliche und hochgesteckte umweltbezogene Zielvorgaben, gemeinsam vereinbarte ökologische Indikatoren für die Ermittlung der Umweltbelastung, die Internalisierung von (externen) Umweltkosten und Vorteile für diejenigen, die führend sind, statt für die, die hinterherhinken, umfasst;

H. in der Erwägung, dass die Kundennachfrage nach Umwelttechnologien wichtig ist; dass aber die Allgemeinheit viel dafür tun muss, den geeigneten Rahmen für die zügige Entwicklung solcher Technologien zu schaffen,

I. in der Erwägung, dass in dem Aktionsplan der Kommission für Umwelttechnologie (ETAP) keine geeigneten Mechanismen zur Verbreitung von Kenntnissen, zum Transfer von Technologien und zugunsten von Innovation und Entwicklung vorgesehen werden,

J. in der Erwägung, dass finanzielle Förderung nicht nur für Forschung und Entwicklung Bedeutung hat, sondern auch für die Entwicklung eines Produkts bis zur Marktreife, sodass die Bemühungen um Lösungen in Bezug auf Risikokapital verstärkt werden müssen,

K. in der Erwägung, dass die politischen Konzepte in der Europäischen Union kohärent sein und denselben Zielen dienen müssen; dass demnach technologische Lösungen zur Förderung der Nachhaltigkeit bei der Ausarbeitung des Haushalts und der Konzeption des Siebten Forschungs-Rahmenprogramms zur Geltung kommen müssen; und dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds so eingesetzt werden müssen, dass die Entwicklung von Umwelttechnologien gefördert wird,

L. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung weltweite Problemlösungen voraussetzt und dass die Europäische Union deshalb für Konsistenz zwischen den internen und den externen Politikbereichen zu sorgen hat, und zwar nicht nur im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und der Exportkredite, sondern auch im Zuge von Entwicklungen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der WTO, der OECD und der Weltbank,

Ankurbelung der Nachfrage nach Umwelttechnologie

Schafung eines fairen, von Wettbewerb geprägten Marktes für Umwelttechnologie

Deckung der Nachfrage nach Umwelttechnologie

Kohärente Maßnahmen in den internen wie auch den externen Bereichen

1 Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. l.)
2 Beschluss Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (ABl. L 26 vom l.2.1999, S. l).
3 Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur innovation (2002—2006) (ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. l).
4 ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 725.
5 ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/75/EG (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 100).